Archiv für den Monat August 2014

Den Wiedereinstieg gut planen

Damit der Wiedereinstieg gut gelingt, ist eine frühe Planung wichtig. In der Schwangerschaft sind arbeitsrechtlich erst einmal andere Themen „dran“. Nach der Geburt muss dann zwar die Dauer der Elternzeit festgelegt werden. Das sagt aber noch nichts über den Wiedereinstieg aus. Denn es kann ja auch in der Elternzeit Teilzeit gearbeitet werden – und das ist dann schon der Wiedereinstieg. Teilzeit in der Elternzeit ist gesetzlich geregelt und sieht einen Beschäftigungsumfang von mindestens 15 und maximal 30 Stunden pro Woche vor.

Cornelia Spachtholz, Vorsitzende des Verbands berufstätiger Mütter (VBM e. V.) rät „so früh wie möglich und so spät wie nötig“ mit der Berufstätigkeit wieder zu starten (gefunden in working@office, Juli 2014). Das sind nach ihrer Ansicht wichtige Faktoren für den Zeitpunkt des Wiedereinstiegs:

  • Gesundheitszustand und Befindlichkeit von Mutter und Kind
  • Partnerschaft
  • Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz
  • finanzielle Möglichkeiten
  • Kinderbetreuung
  • das persönliche Umfeld u. a. zum Einspringen bei der Kinderbetreuung

Für die eigene Altersversorgung und auch für die Aufstiegschancen ist es wichtig, nicht zu lange in der Elternzeit zu bleiben. Ein Mini-Job oder eine geringe Teilzeitbeschäftigung kann den Wiedereinstieg leicht machen. Je nach den beruflichen Wünschen des arbeitenden Elternteils sollten diese Arbeitsformen nicht zu lange dauern.

Wenn es erste Ideen für den Wiedereinstieg gibt, sollte der oder die Vorgesetzte bald eingebunden werden. Das kann auch schon vor der Geburt sein! Auch wenn ein Kind die wohl größte emotionale Veränderung ist und sich am Anfang alles um den neuen Erdenbürger dreht, vermissen nach einiger Zeit doch einige die beruflichen Möglichkeiten.

Für die Beratung des Wiedereinstiegs in der Familie gibt es bis 31.08.2014 Fördergelder z. B. für ein Familiencoaching. Das ist der Link zur Seite des Europäischen Sozialfonds:

http://www.esf.de/portal/generator/18050/2012__03__12__perspektive__wiedereinstieg__gesamt.html

Die Regiestelle des Programms ist hier zu erreichen: wiedereinstieg@esf-regiestelle.eu

Viel Erfolg bei der Planung des Wiedereinstiegs!